Fördermittel für Lohnzahlungen

22. Januar 2022

Gute Fachkräfte sind rar, auch im Handwerk. Was viele nicht auf dem Schirm haben: Der Staat hilft dir, neue Mitarbeiter*innen zu gewinnen – und beteiligt sich großzügig an den Lohnkosten. Wer förderfähig ist und wie du an die Zuschüsse gelangst? Wir klären auf.

Wusstest du, dass alle neuen Mitarbeitenden, die als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind, potentiell als förderfähig gelten? Mit dieser Wissenslücke bist du nicht allein. Du kannst dich freuen: Wenn du nach weiteren Kolleg*innen aktiv Ausschau hältst, greifen dir Bund und Länder spendabel unter die Arme. Das ist lediglich an einige Bedingungen geknüpft – und hängt von deiner Vorgehensweise ab. Doch eines ist sicher: Du solltest die wichtigsten Fördermittel für den*die Mitarbeiter*in unbedingt in Anspruch nehmen. Denn so sparst du als Arbeitgeber beziehungsweise dein Betrieb am Ende viel an den Personalkosten.

Das eherne Ziel: Menschen in Lohn und Brot bringen

Vielleicht fangen wir so an, damit du verstehst, warum es die staatlichen Lohn-Förderprogramme überhaupt gibt: Die Bundesagentur für Arbeit hat zum Ziel, den Job von Arbeitnehmer*innen zu ermöglichen, zu sichern und zu fördern. Das definiert die Behörde so:

  • Hilfe beim Abschluss einer beruflichen Ausbildung
  • (Schwer-)behinderte Menschen generell in Arbeit bringen
  • Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt wiedereingliedern
  • Arbeitsplätze dauerhaft und langfristig erhalten

Als Arbeitgeber möchte die Arbeitsagentur dir helfen, vor allem jene förderfähigen Gruppen an dich zu vermitteln, die es wirklich schwer haben Fuß zu fassen. Und zwar so, dass dir keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn sie bei dir einen Job finden.

Eingliederungszuschuss: das wohl wichtigste Fördermittel

Dieses Wort solltest du ab jetzt kennen: Eingliederungszuschuss. Als Arbeitgeber kannst du diesen für die Einstellung von schwer vermittelbaren Arbeitnehmer*innen wie etwa Menschen über 50 Jahre ohne Beruf oder Menschen mit beschränktem Aufenthaltsrecht bekommen.

Die Bedingung: Der Job muss zwingend sozialversicherungspflichtig sein. In Teilzeit oder Vollzeit, egal. Die wöchentlichen Arbeitsstunden müssen lediglich 15 Stunden mindestens betragen.

Warum das Ganze? Noch einmal anders gesagt: Der Staat unterstellt, dass benachteiligte Arbeitssuchende erst einmal weniger Arbeitsleistung erbringen, weshalb du sie theoretisch schlechter bezahlen könntest. Was logisch wäre. Um das aber zu vermeiden und deinem*deiner neuen Arbeitnehmer*in eine echte Perspektive zu geben, gibt es den Eingliederungszuschuss – und zwar in Höhe von bis zu 50 % des Arbeitsentgelts. Für bis zu zwölf volle Monate.

Doch Achtung: Die Dauer der Bezuschussung wird individuell und nach Ermessen des*der Sachbearbeiter*in der Arbeitsagentur festgelegt. Einen Rechtsanspruch hast du leider nicht.

Lohnkostenzuschuss: komplett ohne Nachweise zur Minderleistung

Es gibt ein weiteres Instrument, das du bundesweit als Fördermittel für den Lohn deiner Mitarbeitenden nutzen darfst: den Lohnkostenzuschuss. Mit dem Teilhabechancengesetz möchte der Gesetzgeber seit dem Jahr 2019 auch jene Langzeitarbeitslose in einen Job vermitteln, bei denen keine Minderleistung zu erwarten ist.

Das Ganze wird von der Behörde ebenfalls genau geprüft, klar. Doch hier ist im Gegensatz zum Antrag auf einen Eingliederungszuschuss kein Nachweis über Vermittlungserschwernisse zu erbringen. Möchtest du alle Bedingungen genau nachlesen, empfehlen wir dir diese Infoseite der Bundesagentur zum Thema.

Weitere Zuschüsse sichern – für Aus- und Weiterbildung

Darüber hinaus hält die Bundesagentur für Arbeit speziell Förderprogramme zur Fortbildung von Mitarbeitenden an. Möchtest du eine*n Praktikant*in sozialversicherungspflichtig einstellen, schau dir das Programm Einstiegsqualifizierung genauer an. Der Fördertopf  „Zukunftsstarter“ unterstützt finanziell den Berufsabschluss von jungen Erwachsenden ab 25 Jahren. Auch leistet die Arbeitsagentur Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn sich gering qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer*innen weiterbilden.

Regional: Bundesländer bieten eigene Lohn-Fördertöpfe

Zusätzlich zu den Bundesfördermitteln hat jedes Bundesland eigene Förderprogramme aufgelegt. Landesförderinstitute, Arbeitsministerien und Kammern sind hier deine Ansprechpartner. Am besten informierst du dich auch im Jobcenter deiner Stadt oder deines Landkreises persönlich. So erfährst du direkt alle Möglichkeiten für weitere Zuschüsse für den Lohn deiner Mitarbeitenden.

Und noch ein Tipp von uns: Zieh am besten eine*n geprüfte*n Fördermittelberater*in heran. Vielen Handwerksunternehmen – so vielleicht auch dir – fehlt im Alltag die Zeit, um sich selbst um die Förderanträge zu kümmern. Die Berater*innen übernehmen all das für dich. Von der Beratung über die Antragstellung beim Amt bis hin zur erfolgreichen Fördervergabe.

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

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