Gegen Lärm: Hörgeräte mit Gehörschutz

26. März 2015

Lärm am Arbeitsplatz belastet Gehör und Organismus und kann langfristig zu Schädigungen des Gehörs sowie zu weiteren Erkrankungen führen. Für sogenannte Lärmarbeitsplätze ist daher gesetzlich das Tragen von Gehörschützern vorgeschrieben. In der Vergangenheit hatten Träger von Hörgeräten dabei schlechte Karten, denn Hörgeräte waren am Lärmarbeitsplatz nicht zugelassen.
Doch dann brachte die Firma Hörluchs eine Hörhilfe mit Gehörschutz auf den Markt, die nicht nur unerwünschten Lärm ausblendet, sondern auch dafür sorgt, dass Sprache dennoch durchdringt.
Ihr innovatives Hörsystem ist weltweit das Einzige mit einer Zulassung für den Lärmarbeitsplatz. Kein Wunder, dass Hörgeräteakustiker Thomas Meyer bisher zahlreiche Preise für seine Erfindung erhielt. Wir sprachen mit ihm über die Entwicklung seiner Produktidee, über Tücken bei der Zulassung und über seine Zukunftspläne.

Im Interview mit Hörgeräteakustiker Thomas Meyer

Mit Ihrer Erfindung haben Sie ein innovatives Produkt auf den Markt gebracht, das es zuvor in dieser Form noch nicht gegeben hat. Wie sind Sie auf die Idee für die Entwicklung der Hörgeräte mit Gehörschutz gekommen?
Thomas Meyer: Die Betriebsärztin einer großen Industriefirma sprach mich auf ein Problem an, dass sie mit einem der Mitarbeiter hatte. Dieser benötigte ein Hörgerät. Da er am Lärmarbeitsplatz tätig war, musste er bei der Arbeit aber Gehörschutz tragen. Durch seine Schwerhörigkeit war der Mitarbeiter bei der Arbeit isoliert. Wichtige Informationen wie Warnsignale, Maschinengeräusche, aber auch Gespräche unter Kollegen konnte er nicht mehr wahrnehmen.
Für einen solchen Fall gab es bisher noch keine Lösung. Wir haben die Berufsgenossenschaft eingeschaltet, der das Problem bereits bekannt war und die bestätigte, dass hier eine Versorgungslücke besteht. Bisher hatte sich noch niemand darum gekümmert, da die Anzahl der betroffenen Personen von der Hörgeräte-Industrie als zu gering eingeschätzt wurde.
So bin ich auf den Fall gestoßen und habe mir Gedanken gemacht, wie man aus einem Medizinprodukt zugleich auch eine PSA, also eine persönliche Schutzausrüstung, machen könnte.

„Dieses Hörgerät ist ein Medizinprodukt und zugleich eine baumustergeprüfte persönliche Schutzausrüstung.“

Wie lange dauerte die Entwicklung des Hörsystems und welche Herausforderungen mussten Sie überwinden?
TM: Insgesamt dauerte die Entwicklung über drei Jahre. Für uns als kleiner mittelständischer Betrieb war es nicht nur die Entwicklung einer maßangefertigten Schutz-Oroplastik, die im Gehörgang sitzt. Das Hörgerät musste auch technisch auf die neuen Anforderungen vorbereitet werden. Da normale Medizinprodukte nicht die PSA-Richtlinien erfüllen, musste ein spezielles Programm für die Hörgeräte programmiert werden.
Auch die gesetzlichen Bestimmungen waren nicht auf die neuen Systeme vorbereitet. Hörgeräte waren bis dato am Lärmarbeitsplatz noch verboten. Daher mussten im Zuge der Produktentwicklung auch gesetzliche Änderungen erfolgen. Ohne sie hätte das System sonst nicht eingesetzt werden dürfen.
ICP-Hörgerät mit Gehörschutz und Otoplastik
Letztendlich wurde das System in St. Augustin durch das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen. Dieses Hörgerät ist jetzt ein Medizinprodukt und zugleich eine baumustergeprüfte persönliche Schutzausrüstung.

„Das System ist für Menschen gedacht, die am Lärmarbeitsplatz tätig sind, aber auch für Privatnutzer hätte so ein Gehörschutzprogramm Vorteile.“

Für wen ist das Hörgerät mit Gehörschutz gedacht? Gibt es weitere Anwendungsbereiche neben dem Lärmarbeitsplatz?
TM: Das System ist in erster Linie für die Menschen gedacht, die am Lärmarbeitsplatz tätig sind. Dafür ist es ausgelegt und dafür und hat es auch die Baumusterprüfung. Denkbar ist allerdings, seine Funktionalität – die Kombination von Hörgerät und Lärmschutz – immer mehr auch im Privatbereich einzusetzen, da viele private Hörgerätenutzer des Öfteren lärmvollen Umgebungen ausgesetzt sind und viele Geräte nicht das leisten, was sich die Träger erhoffen.
Wenn der Privatnutzer künftig auch ein Gehörschutzprogramm hätte, das er bei Bedarf einschalten kann, hätte das große Vorteile. Das wäre dann eine ähnliche Entwicklung wie beim ABS-System, das ursprünglich für den Formel 1-Sport erfunden und dann in die PKW-Serienproduktion übernommen wurde.
Wie komme ich als Betroffener an Ihr Produkt?
TM: In der Regel informieren sich Betroffene mit einer Lärmschwierigkeit bei den Berufsgenossenschaften (BG), ob sie ein Hörgerät bezuschusst oder bezahlt bekommen. Ist dies der Fall, leitet die BG die Versorgung ein. Der Betroffene sucht dann deutschlandweit einen Hörgeräteakustiker auf, der das System anpasst und der ihn begleitet – sowohl für die medizinische Versorgung als auch für die PSA-Versorgung am Arbeitsplatz.
Gehörschutzmodelle-mit-sprachfilter-icp
Wie sehen Ihre künftigen Pläne für eine Weiterentwicklung der Hörgeräte mit Lärmschutz aus?
TM: Unser erstes Ziel besteht darin, die Systeme bei Sachbearbeitern, bei Hörgeräteakustikern und bei den Betrieben in Deutschland bekannter zu machen, damit das Hörgerät als zugelassene PSA seinen Platz findet. Das ist unsere Kernaufgabe und an sich schon eine anspruchsvolle Feldarbeit.
Parallel dazu ist die Einbindung des Systems in die alltägliche Hörgeräteversorgung ein Thema, das ist unsere zweite Aufgabe.
Wir bedanken uns sehr herzlich bei Herrn Meyer für das angenehme Interview!
Mehr über die die Entwicklungen und Angebote der Firma Hörluchs erfährst du unter hoerluchs.com.
Quelle alle Fotos: © Hörluchs

HAND-DRAUF-Redaktion

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