Arbeitskleidung von der Steuer absetzen

3. April 2021

Es ist ein angenehmer Umstand: Du kannst deine Berufskleidung steuerlich geltend machen. Das bedeutet, die Steuerlast verringert sich. Und nicht nur die Kleidung selbst, sondern auch die Reinigung oder Wäsche dieser Stücke. Das ist bei Angestellten ebenso wie bei Selbstständigen möglich. Arbeitnehmer jedoch haben ohnehin einen Freibetrag von 2.000 Euro. Dennoch: Bewahre alle entsprechenden Belege auf und notiere dir auch die Zeiten, wenn du deine Berufskleidung selbst wäschst; denn auch das kann sich als steuermindernd erweisen.

Wenn du für das gesamte Jahr eine bestimmte Summe ermittelt hast, gehört sie für Arbeitnehmer in die Anlage N, Zeile 46.

Was erkennt das Finanzamt als Arbeitskleidung an?

Ganz offenkundig gibt es auch in diesem Bereich einen gewissen Ermessensspielraum bei den Finanzbeamten. Wichtig ist in jedem Fall, dass du die Nutzung von möglicherweise ungewohnter Arbeitskleidung ausführlich begründest – vielleicht hilft auch die Bestätigung des Chefs.

Generell gilt: Das typische Outfit eines Handwerkers, also Blaumann, Sicherheitsschuhe, Helm, bestimmte Handschuhe und Schutzbrille werden immer anerkannt, da es hier als ausgeschlossen gilt, diese Stücke auch im Alltag zu tragen.

Anders sieht es bei Blusen, Hemden, klassischen Hosen oder gar Jeans aus. Hier geht das Finanzamt davon aus, dass es sich nicht um eine typische Berufskleidung handelt. Sogar Kostüm und Anzug bei Versicherungsvertretern oder Mitarbeitern von Banken lassen sich gleichermaßen im privaten Bereich tragen. Der schwarze Anzug gilt jedoch bei Bestattern, Oberkellnern und Priestern als Berufskleidung – anders als bei selbstständigen Trauerbegleitern.

Weiße Hemden nehmen jedoch eine Sonderstellung ein. Sofern ein ausreichend großes Firmenemblem dauerhaft angebracht ist, zählen sie zur Berufskleidung. Bei kleinen Logos könnte der Steuerpflichtige sie im Privatbereich mit einem Schal etwa bedecken, so das Finanzamt.

Falls im Beruf eine einheitliche Kleidung gefordert ist und der Arbeitnehmer sie selbst bezahlt hat, kann er sie ebenfalls steuerlich geltend machen.

 

Eng gefasste Regelungen bei privatem Kleidungsstück

Falls Du alltägliche Kleidung auch bei der Arbeit trägst und sie – nachweislich – dort beschädigst, darfst du die Reparatur in der Steuererklärung eintragen. Ist das nicht mehr möglich, setz den Zeit-/Restwert an.

Es ist indessen nicht selbstverständlich, dass diese Ausgabe tatsächlich anerkannt wird. Der Grund: Für deinen zuständigen Finanzbeamten ist es vielleicht nicht nachvollziehbar, dass die Beschädigung tatsächlich bei der Arbeit zustande kam.

 

Der Begriff der Arbeitskleidung und verwandte Bezeichnungen

Die Ausdrücke Arbeits- und Berufskleidung gelten synonym. Dazu zählen die bereits erwähnten Teile wie der Blaumann des Handwerkers, der schwarze Anzug des Oberkellners oder das Hemd mit deutlich sichtbarem Firmenlogo.

Die Dienstkleidung bezeichnet Uniformen und uniform-ähnliche Kleidungsstücke. Das trifft etwa auf Polizisten zu; Richter, Staats- und Rechtsanwälte tragen vor Gericht ihre Roben. Auch die typische, einheitliche Kleidung in der Systemgastronomie lässt sich dazu zählen.

Die Schutzkleidung ist in bestimmten Berufen vorgeschrieben, um Verletzungen oder sonstige körperliche Schäden zu vermeiden. Helme, Sicherheitsschuhe oder Schutzbrille sind typische Beispiele dafür.

Für alle diese Bereiche gilt: Sie sind steuerlich absetzbar – die Unterscheidung ist lediglich eine begriffliche Definition.

Selbstverständlich können Arbeitnehmer all diese Kleidungsstücke nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie selbst und alleine für die Anschaffungskosten aufgekommen sind.

 

Weitere Kosten außerhalb der Anschaffung absetzbar

Deine selbst angeschaffte und bezahlte Arbeitskleidung hältst du sauber und instand. Sofern dies außerhalb deines Haushalts geschieht – etwa das Besohlen der Sicherheitsschuhe oder die Reinigung spezieller Kleidung – gibst du die beim Schuster oder im jeweiligen Betrieb erhaltenen Quittungsbelege in der Steuererklärung an.

Anders sieht es aus, wenn du deine eigene Waschmaschine nutzt. Es gibt eine minutiös gegliederte Tabelle, in der die Kosten für Koch- und Buntwäsche sowie Pflegeleichtes aufgeführt sind. Sie enthält auch die absetzbaren Kosten für Wäschetrockner und Bügelarbeiten. Diese Auflistung stammt zwar von 2002, hat aber immer noch ihre Gültigkeit, zumal es keine neueren Berechnungen gibt. Damals hatten Richter genau ermittelt, wie hoch die Kosten pro Kilo Wäsche sind. Darin enthalten sind ebenfalls die Ausgaben für Reparaturen und Wartungsarbeiten der Maschinen sowie Strom, Wasser und Waschmittel.

 

Berechnung der Wäschekosten

Die entsprechende Tabelle hat die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. im Dezember 2002 veröffentlicht.

Demnach gelten in einem Einpersonenhaushalt pro Kilo Buntwäsche

  • für die Wäsche 0,76 Euro
  • für das Trocknen im Ablufttrockner 0,41 Euro
  • für das Bügeln 0,07 Euro

Gewiss, das klingt im ersten Moment sehr wenig. Aber wer etwa seinen Blaumann mit einem Trockengewicht von 700 Gramm 200 Mal im Jahr wäscht, trocknet und bügelt, kommt schnell auf eine beachtliche Summe.

Solltest du an mehr als 200 Tagen waschen, ist es sinnvoll, eine schriftliche Erläuterung beizufügen.

Vielleicht möchtest du lieber eine eigene, aktuelle Berechnung anstellen, da zumindest die Wasser- und Strompreise seit 2002 gestiegen sind. Das ist jedoch keine gute Idee, weil sich Finanzbeamte auf die bewährte Tabelle eingestellt haben und Sie Gefahr laufen, die neu berechneten Kosten gar nicht anerkannt zu bekommen. Zumindest ist es mit großem Aufwand verbunden. Zum einen musst du genaue, nachvollziehbare Daten vorweisen und dich lange damit auseinandersetzen, zum anderen sind viele Erläuterungen und Belege erforderlich, um dem Finanzamt diese Berechnung klar und nachvollziehbar darzulegen.

 

Pauschale oder genaue Auflistung?

Wenn du die Kauf- oder Reinigungsbelege nicht aufgehoben hast oder dir die genaue Berechnung der Waschkosten zu aufwendig ist, kannst du die Möglichkeit nutzen, den Pauschbetrag von 110 € pro Jahr anzugeben. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass aus deinem Beruf zu ersehen ist, dass du spezielle Kleidung trägst, die du selbst bezahlt hast.

Wenn du dich für diese einfache Lösung entscheidest, darfst du keine einzelnen Angaben mehr geltend machen.

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

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4 Kommentare

  1. Alexander Brandt

    Ich werde seit Juni in einem neuen Unternehmen beginnen zu arbeiten und ich muss für mich eigene Zunftkleidung kaufen. Gut zu wissen, dass ich solche Ausgaben steuerlich absetzen darf. Ich werde diese Möglichkeit bei der nächsten Steuererklärung bestimmt ausnutzen.

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  2. Lena

    Danke für die Informationen wie man Arbeitskleidung von der Steuer absetzen kann. Mein Freund hat einen neuen Job gefunden und überlegt sich gerade die Arbeitskleidung selbst zu kaufen und ist sich unsicher, ob er das steuerlich geltend machen kann. Gut zu wissen, dass das typische Outfit eines Handwerkers, also Blaumann, Sicherheitsschuhe, Helm, bestimmte Handschuhe und Schutzbrille immer anerkannt werden.

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  3. Thomas Karbowski

    Gut zu wissen, dass die Roben, die von den Rechts-, Staatsanwälten und Richtern vor Gericht getragenen Roben als Dienstkleidung steuerlich absetzbar sind. Mein Neffe möchte sich nach Ende seines Jurastudiums zum Richter fortbilden lassen. Er hofft, dass er die von ihm dann zu tragende Robe steuerlich absetzen kann.

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  4. Martin Lobinger

    Gut zu wissen, dass auch möglicherweise ungewohnter Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden kann, soweit man deren Nutzung ausführlich begründet. Mein Onkel möchte seine Arbeitskleidung von der Steuer absetzen lassen. Er hofft, dass ihm das Finanzamt die Arbeitskleidung als solche anerkennt, soweit er die Eigenschaft ausführlich begründet.

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