Bis Ende 2021 in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) investieren und Steuern sparen!
1. Kaufen: Erwerbe bis Ende 2021 geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 Euro und 800,00 Euro für deinen Betrieb.
2. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche, selbstständig nutzbare und abnutzbare Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Bohrmaschinen, Leitern und Messgeräte.
3. Sparen: Du kannst den Wert des Wirtschaftsgutes noch im Geschäftsjahr 2021 per Sofortabschreibung von der Steuer absetzen.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) 2021 in Deutschland
Alles Wichtige zum Thema GWG Grenze, Abschreibung GWG und GWG Steuer finden Sie im folgenden Artikel.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?
Laut Definition sind GWG solche, deren Nutzungsdauer mindestens ein Jahr beträgt und die einen gewissen Wert nicht überschreiten und die nicht zum Verkauf bestimmt sind, sondern zum Anlagevermögen gehören. Sie müssen demnach für das Unternehmen langfristig bereitstehen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter Beispiele
Als geringwertige Wirtschaftsgüter Beispiele seien Werkzeuge, kleine Möbel, Kaffeemaschinen, Bilder, Datenträger, Papierkörbe, Diktiergeräte, Schreibwerkzeuge, Lampen, Transportkisten, Paletten, Telefone und Software genannt.
Keine GWG
Güter, die lediglich mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können, zählen nicht zu den GWG. Dazu gehört zum Beispiel ein Monitor, der sich ohne einen dazugehörigen Computer nicht nutzen lässt. Auch andere Teile eines gesamten Systems (Regalteile, Glühbirnen, Computermaus) gehören nicht zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Worauf sollten Unternehmer bei der Abschreibung GWG achten?
Du musst die angeschafften Gegenstände noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen.
Beachte auch die neue GWG-Höchstgrenze: Sie beträgt seit dem 01.01.2018 netto 800 Euro (vorher 410 Euro). Auch die untere Grenze hat sich erhöht und beträgt nun 250 Euro netto. Es bestehen seit 2018 auch besondere Aufzeichnungspflichten: Die GWG müssen in einem stets aktuell zu haltenden Verzeichnis aufgelistet werden. Das gilt nur dann nicht, wenn sich der Preis und das Anschaffungsdatum der Buchführung entnommen werden können.
Welche weiteren Abschreibungsmöglichkeiten bestehen neben der Sofortabschreibung?
Außer der Sofortabschreibung besteht auch die Möglichkeit der Abschreibung über die Nutzungsdauer. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1000 Euro muss sich der Betrieb entweder für den Sofortabzug (Sofortabschreibung) oder für den Abzug als Sammelposten entscheiden. Beide Möglichkeiten zusammen sind nicht gestattet.
Beispiel: Ein Unternehmen kauft für sein Büro 10 Sessel zu je 80 Euro und 5 Regale für zusammen 1500 Euro. Für die 10 Sessel wäre ein Sofortabzug möglich, weil sie einzeln nicht mehr als 250 Euro kosten. Bei den anderen Möbeln kann ebenfalls eine Sofortabschreibung gewählt werden, da die einzelnen Teile zwischen 250 und 800 Euro kosten. Man könnte die Regale aber auch als Sammelposten führen. Der Gesamtbetrag könnte über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Investitionsabzugsbetrag
Der Investitionsabzugsbetrag ist eine beliebte Methode für Unternehmer, um sich mit GWG Steuer zu ersparen. Das gilt nicht nur für den Kauf geringwertiger Wirtschaftsgüter. Der Investitionsabzugsbetrag kann dazu genutzt werden, für das folgende Jahr GWG Grenze zu bilden.
Hier ein Beispiel dazu: Geplant ist der Kauf von Wirtschaftsgütern im Wert von höchstens 1333 Euro netto. Wer dabei die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7 g EStG erfüllt, kann solche Gegenstände als GWG von bis 800 Euro abschreiben.
Eine Firma X etwa plant, 20 Smartphones für ihre Mitarbeiter zu kaufen und kalkuliert dafür Kosten von je 1200 Euro zuzüglich 228 Euro Umsatzsteuer ein. Hier wäre eigentlich kein Sofortabzug möglich, weil die Kosten über 800 Euro liegen. Doch der Investitionsabzugsbetrag bei Smartphones beträgt 40 % von 24000 Euro. Es liegt eine Gewinnminderung von 9600 Euro vor. Gewinnermittlung für das Folgejahr: In einem ersten Schritt wird der Investitionsabzugsbetrag aufgelöst und der Gewinn um 9600 Euro erhöht.
Im zweiten Schritt wird die Abschreibung ermittelt. Der Kaufpreis der Handys wird um den Investitionsabzugsbetrag reduziert (24000 Euro abzüglich 9600 Euro = 14400 Euro. Das entspricht einem Kaufpreis von 720 Euro je Handy). Dann ist ein Sofortabzug für GWG erlaubt, weil die Anschaffungskosten für das Handy 800 Euro nicht überschreiten.
Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine steuerliche Beratung durch fachkundige Experten. Die Contorion GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.