Die Pandemiemaßnahmen sind auch am Arbeitsplatz einzuhalten. Bei Verstößen droht eine fristlose Kündigung. Dazu zählt etwa das Anhusten von Kolleg*innen aus nächster Nähe. Was ist aber, wenn sich die Mitarbeiter*innen nicht an die Maßnahmen halten?
Hat der Arbeitgeber einen Pandemieplan mit Hygienemaßnahmen vorgelegt sowie die Belegschaft mehrfach mit E-Mails und Versammlungen informiert, müssen diese eingehalten werden. Dies gilt insbesondere, wenn Mitarbeiter*innen sich nach mehrfacher Aufforderung nicht an die Hygienemaßnahmen und den Sicherheitsabstand halten. Entsteht auch in Gesprächen das Gefühl, dass die Maßnahmen nicht ernst genommen werden, können rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Jedoch muss das vorgeworfene Verhalten bewiesen werden, um vor Gericht zu bestehen.
Rechtstipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von Anwaltsauskunft.de
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