Rechtstipp: Pandemiemaßnahmen am Arbeitsplatz

13. Oktober 2021

Die Pandemiemaßnahmen sind auch am Arbeitsplatz einzuhalten. Bei Verstößen droht eine fristlose Kündigung. Dazu zählt etwa das Anhusten von Kolleg*innen aus nächster Nähe. Was ist aber, wenn sich die Mitarbeiter*innen nicht an die Maßnahmen halten?

Hat der Arbeitgeber einen Pandemieplan mit Hygienemaßnahmen vorgelegt sowie die Belegschaft mehrfach mit E-Mails und Versammlungen informiert, müssen diese eingehalten werden. Dies gilt insbesondere, wenn Mitarbeiter*innen sich nach mehrfacher Aufforderung nicht an die Hygienemaßnahmen und den Sicherheitsabstand halten. Entsteht auch in Gesprächen das Gefühl, dass die Maßnahmen nicht ernst genommen werden, können rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden. Jedoch muss das vorgeworfene Verhalten bewiesen werden, um vor Gericht zu bestehen.

 

Rechtstipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von Anwaltsauskunft.de

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

Mehr zum Thema

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copy link
Powered by Social Snap