Chemikalien im Handwerk: So lagerst du sie richtig

17. August 2022

Kaum ein Betrieb kommt ohne den Einsatz von Chemikalien aus und die haben (insbesondere) bei der falschen Anwendung und Lagerung gefährliche Eigenschaften. Denn: Sie können zum Beispiel toxisch oder leicht entzündbar sein. Erfahre hier, was du beim Lagern der gefährlichen Stoffe und Gemische beachten musst und was genau hinter einer Gefährdungsbeurteilung steckt.

Chemikalien: Was sind Gefahrstoffe?

Als Gefahrstoffe werden chemische Stoffe und Gemische bezeichnet, wenn sie nach der Gefahrstoffverordnung den Kriterien mindestens einer Gefahrenklasse entsprechen. Mögliche Gefahrenklassen sind:

  • explosive Stoffe
  • entzündbare Gase und Flüssigkeiten
  • akute Toxizität (Giftigkeit)
  • Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
  • krebserzeugende Wirkung
  • Eindringen gefährlicher Stoffe in die Atemwege
  • Gewässer gefährdend
  • Ozonschicht gefährdend

Die vollständige Auflistung aller Gefahrenklassen findest du in §3 der Gefahrstoffverordnung.

Welche Chemikalien im Betrieb sind Gefahrstoffe?

Einen ersten Hinweis darauf, dass es sich bei einer Chemikalie in deinem Handwerksbetrieb um einen Gefahrstoff handelt, geben Gefahrenpiktogramme und Sicherheitshinweise auf der Verpackung. Bedenkliche Stoffe in deinem Betrieb können zum Beispiel sein:

  • Farben und Lacke
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Öle, Lösemittel und Verdünner
  • Abbeizer
  • Bauschäume
  • Flaschen mit Acetylen, Sauerstoff oder Flüssiggasen

Chemikalien richtig lagern – warum ist das so wichtig?

Eine weit verbreitete Ursache für Unfälle mit Gefahrstoffen in Handwerksbetrieben ist die falsche Lagerung. Und die Folgen von zum Beispiel austretenden Flüssigkeiten, Gas- oder Rauchbildung können gravierend sein. Es können Umwelt- und Sachschäden bis hin zu Bränden und Explosionen entstehen. Deine Mitarbeiter:innen können Augen- und Atemwegsverletzungen, Verätzungen, Vergiftungen oder Atemnot erleiden.

Erfahre hier, wie und wo Chemikalien am besten aufgehoben sind und warum eine Gefährdungsbeurteilung der erste Schritt ist.

Wichtige Voraussetzung: die Gefährdungsbeurteilung

Als Arbeitgeber*in musst du im Hinblick auf gefährliche Stoffe zunächst eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Durch sie wird für alle einzelnen Gefahrstoffe aufgeführt, welche Gefahr von dem bedenklichen Stoff ausgeht – und zwar für Mensch, Umwelt und Sachwerte am Arbeitsplatz. Anschließend werden entsprechend der Gefährdungen notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt mit Blick auf zum Beispiel Arbeitsschutz und Brandschutz. Berücksichtigt werden müssen hier auch Vorschriften aus unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen. Beurteilt werden muss:

  • Über welche gefährlichen Eigenschaften verfügt die Chemikalie?
  • In welcher Menge darf der Gefahrstoff lagern?
  • Welche Temperatur ist bei der Lagerung einzuhalten?

Die Informationen findest du auf der Verpackung, als sogenannte GHS-Kennzeichnung und auf dem Sicherheitsdatenblatt.

So lagerst du Chemikalien in deinem Betrieb richtig

Mit der Gefährdungsbeurteilung als Grundlage entwickelst du ein Lagerkonzept sowie einen Einlagerungsplan für Chemikalien in deinem Betrieb.

Lagerkonzept

Für das sogenannte Lagerkonzept hältst du alle sicherheitsrelevanten Aspekte schriftlich fest. Das Konzept hilft dir, mögliche sicherheitstechnische Defizite zu erkennen. Es kann außerdem als Dokumentation für ein Genehmigungs- bzw. Bewilligungsverfahren verwendet werden. Das Lagerkonzept enthält:

  • Brandschutzkonzept
  • bauliche Beschreibung der Räumlichkeiten
  • Organisation der Lagerabläufe
  • Dokumentation von Art und Menge der chemischen Stoffe
  • Auflistung der zur Verfügung stehenden Behälterarten inkl. Lagerart

Alarmplan

Empfohlen für jedes Lager ist die Erstellung eines Alarmplans. Er legt die Maßnahmen fest, die bei einer Leckage, einem Feuer oder einer anderen Gefahr zu treffen sind. Bei der Lagerung von Chemikalien als Gefahrstoffe umfasst der Alarmplan unter anderem eine Liste mit Notruf-Telefonnummern (u.a. Feuerwehr und Polizei, Arzt, Toxikologisches Zentrum) sowie der konkreten Maßnahmen im Notfall, und zwar in der Reihenfolge der Durchführung. Auch die Telefonnummern verantwortlicher Personen aus dem Betrieb dürfen hier nicht fehlen.

Einlagerungsplan

Um einen Überblick über die verschiedenen Gefahrstoffe, ihre jeweiligen gefährlichen Eigenschaften, die vorhandenen Mengen und den genauen Standort der Lagerung zu haben, hilft dir ein sogenannter Einlagerungsplan. Er wird empfohlen, um im Falle einer Leckage oder eines Brandes den genauen Standort der Chemikalien zu kennen.

Genehmigung

Aufgrund der Gefahr für Mensch und Umwelt muss die Lagerung von Chemikalien in vielen Fällen von den Behörden genehmigt sein. Abhängig ist dies in der Regel von der Art und Menge der Gefahrstoffe. Für die Vergabe der Genehmigung muss dein Betrieb die Mindestanforderungen an die Lagerung einhalten.

Lagerzeit

Es ist enorm wichtig, dass die in deinem Betrieb gelagerten Chemikalien verwaltet werden. Denn: Verschiedene Chemikalien haben eine nur geringe Lagerstabilität. Dazu kommt eine nur begrenzte Lebensdauer der Verpackungen und Behälter. Der Vorrat an Chemikalien sollte weitestgehend am Bedarf deines Betriebs orientiert sein. Zudem gilt, dass bei der Verwendung der Chemikalien immer das älteste Produkt zuerst entnommen wird.

Lagertemperatur

Für die meisten Chemikalien sind Lagertemperaturen angegeben, die nicht nur für eine optimale Produktqualität, sondern auch für die Sicherheit eingehalten werden müssen. Kälte oder Hitze muss in den meisten Fällen vermieden werden. Zudem muss das Lager über eine Lüftung verfügen, die bei einem Produktaustritt die Gefährdung von Personen verhindert.

Standort der Lagerung

Grundsätzlich gilt: Gefahrstoffe dürfen nicht einfach irgendwo sowie ohne Schutz gelagert werden. Verboten ist die Lagerung generell dort, wo es zu einer erhöhten Gefährdung von Personen kommen kann. Treppenhäuser, Pausenräume oder Flure kommen zum Beispiel nicht in Frage. Werden größere Mengen Gefahrstoffe gelagert, ist ein separater Lagerraum von Vorteil. Die folgenden Kriterien sollte ein Chemikalien-Lager erfüllen:

  1. Lagerraum mit festem Boden und vor Hochwasser geschützt
  2. Räume gefertigt aus chemikalienbeständigen Baumaterialien
  3. voll zugängliche Zugangs- und Fluchtwege
  4. Lagerung im Freien nur bei überdachtem Standort und in einem wasserdichten und witterungsbeständigen Gebinde
  5. Zugang zum Lager nur für befugte Personen
  6. Anforderungen des Brandschutzes
  7. Einrichtung aus nicht brennbaren Materialien
  8. ausreichende Beleuchtung, bei der die Erwärmung des Lagerguts ausgeschlossen ist
  9. Auffangeinrichtungen wie zum Beispiel Auffangwannen, falls Chemikalien freigesetzt werden (Wannen dürfen nicht an die Kanalisation angeschlossen sein

Stapelhöhe

Auch wenn es in vielen Fällen Platz spart, ist übermäßiges oder riskantes Stapeln der Gefahrstoffe zu vermeiden. So kannst du vermeiden, dass Behälter herunterfallen. Für bestimmte Gebinde besteht sogar ein generelles Stapelverbot. Angegeben ist dies auf den Sicherheitshinweisen der Behälter.

Geeignete Behälter

Generell müssen die Behälter und Verpackungen die Gefahrstoffe sicher lagern. Optimal ist die Lagerung in Originalbehältern, die ergänzend in Auffangwannen stehen. Ist die Lagerung in den Originalbehältern nicht möglich, muss der eingesetzte Alternativbehälter genau gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss darüber informieren, was gelagert wird, inklusive Angaben dazu, welche Gefahren vom Inhalt ausgehen. Piktogramm und Sicherheitsblätter sind auch bei Alternativbehältern Pflicht.

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

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