Kurzarbeitergeld 2020: Das darf in der Steuererklärung nicht fehlen

24. Februar 2021

In der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen auf Kurzarbeitergeld zurückgreifen. Bei der Auszahlung des Geldes handelt es sich um eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Das allerdings zwingt dich zu besonderen Angaben in der Steuererklärung. Damit hier nichts schiefgeht, haben wir dir die wichtigsten Punkte aufgelistet.

Ohne Frage, das Jahr 2020 war für angestellte Handwerkerinnen und Handwerker nahezu aller Gewerke wie ein widriges Unwetter. Ein Sturm mit allem zur gleichen Zeit – Regen, Hagel, Blitz und Donner. Zum Glück gab es in Form des Kurzarbeitergeldes eine Art Rettungsanker. Aber Vorsicht, der Fiskus hat ein wachsames Auge auf dich: Wusstest du, dass dich der reine Bezug des Geldes zu einer Steuererklärung im Jahr 2021 zwingt? Doch bevor bei dir jetzt die Sirenen läuten, bleib ruhig. Die notwendigen Angaben sind keine Wissenschaft – wenn du die folgenden Tipps beherzigst.

Steuererklärung wegen Kurzarbeitergeld, echt jetzt?

Echt jetzt. Starten wir ganz von vorne. Noch mal auf den Punkt: Ja, als Kurzarbeiter musst du in der Regel nachträglich eine Steuererklärung beim Fiskus einreichen. Nein, Gesetze wurden nicht kürzlich geändert; das Kurzarbeitergeld selbst ist und bleibt wie gehabt steuerfrei. Es wird keine Einkommensteuer darauf erhoben. Warum du jetzt dennoch zur Abgabe der Formulare verpflichtet bist? Der Knackpunkt ist genau genommen ein anderer.

Das Zauberwort lautet Progressionsvorbehalt

Der Begriff Progression steht, will man das mal direkt übersetzen, für „Steigerung“. Durch die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes verändert sich ganz konkret der Steuersatz. Denn: Diese allgemein steuerfreie Lohnersatzleistung wird jetzt auf dein zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Der Staat veräußert entsprechend einen sogenannten Progressionsvorbehalt.

Lass es uns deutlich sagen: In den meisten Fällen folgt auf die diesjährige Steuererklärung wegen Kurzarbeitergeld eine Steuererstattung – weil der größte Steuerteil doch auf deinen reinen Lohn entfällt. In Ausnahmefällen droht aber wegen der Progression eine Steuernachzahlung. Das ist zum Beispiel dann so, wenn das Lohnersatzentgelt die meiste Zeit des Jahres zu 100 % ausgezahlt wurde. Und genau das prüft das Finanzamt.

Kurzarbeitergeld: Hier gibst du es in der Steuererklärung an

Hast du im vorigen Jahr insgesamt über 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten, bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Dort vermerkst du die Höhe des gesamten Kurzarbeitergelds für Januar bis Dezember 2020. Das Ausrechnen kannst du dir ersparen: Du findest die Zahl in Zeile 15 deiner elektronischen Lohnsteuererklärung für 2020.

Wo du das machst? In Anlage N deiner Steuererklärung in Zeile 28 trägst du einfach den entsprechenden Wert ein. An dieser Stelle notierst du übrigens auch zusätzliche oder andere Lohnersatzleistungen – wie Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld. Alles klar?

Corona-Bonus: Versteuern ja oder nein?

Darauf gibt es eine klare Antwort: Nein. Im Zuge der Corona-Krise sind Sonderzahlungen für alle Beschäftigten bis zu einem Betrag von 1.500 Euro für das gesamte Steuerjahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu zählt auch der sogenannte Corona-Bonus. Das sind gute Nachrichten, denn es bedeutet auch für dich als Handwerkerin oder Handwerker: Diese Einmalzahlung brauchst du nirgends in deinen Steuerunterlagen fürs Finanzamt anzugeben.

Achtung: Steuererklärung unbedingt pünktlich einreichen

Am besten gibst du deine Steuererklärung für 2020 bis allerspätestens 31. Juli 2021 beim Finanzamt ab – je früher, umso besser. Die Bearbeitungsdauer wird sich für die Finanzämter pandemiebedingt wohl verlängern. Da du mit Nachzahlungen oder Rückfragen von Amts Wegen immer rechnen musst, bist du mit einer rechtzeitigen Übermittlung gut beraten. Bewahre alle deine wichtigen Belege bis zum Steuerbescheid sorgfältig auf.

Contorion-Tipp: Auf Steuer-Software zurückgreifen

Sonderfall hin oder her: Mach es dir so leicht wie möglich. Mit einem Steuerprogramm wie Elster füllst du alle notwendigen Steuerdokumente bequem am Computer aus. Außerdem prüft eine professionelle Software sämtliche deiner Angaben ganz automatisch auf Fehler – und gibt dir darüber hinaus wertvolle Steuerspartipps. Das gilt natürlich auch für deine Steuererklärung im Zuge des Kurzarbeitergelds.

Kai

Als freier Texter mit Fokus auf Website-Kommunikation und Online-Magazine unterstützt Kai Unternehmen aus Berlin und ganz Deutschland.

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