Fachkräfteeinwanderung: das neue Gesetz

17. April 2020

Eine Maßnahme gegen den wachsenden Fachkräftemangel wird in die Tat umgesetzt: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde im Frühjahr 2020 verabschiedet. Wir geben Orientierung und zeigen, was Handwerker jetzt wissen müssen. 

Die Zahlen lassen einen aufhorchen: Laut Mittelstandsbarometer Deutschland 2016 waren 49 Prozent der befragten mittelständischen Unternehmen sich sicher: Umsatzeinbußen und nicht genutzte Umsatzpotenziale gehen entscheidend auf fehlende Fachkräfte zurück. Das dürfte sich bis heute nicht groß geändert haben. Die Auswirkungen des Fachkräftemangels kennen viele Handwerksbetriebe nur allzu gut – ob im Maschinenbau, dem Bauhandwerk oder in anderen Gewerken. Denn zahlreiche Stellen in kleinen Betrieben bleiben offen oder können nur schwer besetzt werden.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das Wichtigste in Kürze

Zugegeben, der Begriff klingt etwas sperrig. Was aber regelt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, kurz FEG, eigentlich? Nun, es zielt auf eine ganz klare Sache ab: mehr qualifizierten Bewerbern aus dem Ausland die Einwanderung nach Deutschland so einfach wie möglich zu machen. Genauer gesagt: Es regelt unmissverständlich den Zugang für Menschen aus Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt.

Qualifizierten Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten wird ab sofort per Gesetz die Einwanderung und der Aufenthalt erleichtert. Wer jetzt nach Deutschland aus einem dieser Länder kommt, kann sich bei einer zuständigen Institution bundesweit anerkennen lassen. Für eine Arbeit in Handwerksberufen sind dafür die regionalen Handwerkskammern der Ansprechpartner.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Diese Änderungen stehen an

Die Bundesregierung hat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Teil des sogenannten Migrationspakets im Sommer 2019 beschlossen. Am 1. März 2020 trat es in Kraft. Wer eine Berufs- oder Hochschulausbildung aus dem europäischen Nicht-EU-Ausland hat, soll damit rasch dem Markt hierzulande verfügbar sein. 

Interessant an der Stelle: Dies gilt auch für angehende Fachkräfte und potenzielle Azubis. Sie können für aktuell sechs Monate zur Arbeitssuche einreisen – sofern sie Deutschkenntnisse mitbringen und einen sicheren Lebensunterhalt bestreiten. Das ist neu.

Die Änderungen sind allerdings noch weitreichender: Auch die bisher gültige Beschränkung auf Mangelberufe entfällt.Angehenden Nicht-EU-Fachkräften stehen jetzt alle Branchen offen. Zusätzlich gibt es künftig durch die Bundesagentur für Arbeit keine Vorrangprüfung. Die Idee dahinter: Handelt es sich um eine anerkannte Qualifikation und liegt ein Arbeitsvertrag vor, sind die wichtigsten Rahmenbedingungen erfüllt. Deutsche Sprachkenntnisse werden allerdings auch vorausgesetzt.

Eine zusätzliche Änderung per Gesetz: eine Einstellung in verwandten Berufen ist möglich. Konkret bedeutet das: Ein Mechatroniker darf beispielsweise auch innerhalb seiner Branche einem anderen Job nachgehen. Fehlen praktische Qualifikationen für die neue Stelle, dürfen diese dann in Deutschland vor Ort nachträglich erworben werden.

Das Gesetz bringt uns Fachkräfte: Das Handwerk sucht in fast allen Gewerken

Der deutsche Staat wäre nicht, was er ist, würde er nicht hin und wieder einen Coup aus dem Hut zaubern: Hat die Handwerksfirma bereits einen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Fachkraft abgeschlossen? Dann lässt sich die Dauer des Anerkennungsverfahrens auf zwei Monate reduzieren. Das eröffnet auch Geflüchteten neue Job-Perspektiven: Sie erhalten nun viel leichter eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung und können in Deutschland bleiben – sofern ihr Arbeitsvertrag einige Zeit besteht und sie nicht straffällig werden. 

Zwei Bauarbeiter in Warnwesten stehen auf einem Gerüst und arbeiten an einer Betondecke
Unter anderem im Heizungsbau, Hochbau und Tiefbau, Gebäudetechnik und Straßenbau suchen Betriebe händeringend nach Fachkräften

Das Handwerk bewertet die neue gesetzliche Grundlage überwiegend positiv. Denn: Selbst bei einer sich abflauenden Wirtschaft bleibt der Mangel an Fachkräften auch in Zukunft bestehen. Besonders auf dem Bau werden händeringend Mitarbeiter mit Know-how gesucht und gebraucht. Den meisten Gewerken mangelt es beträchtlich an Fachkräften.

Support zahlt sich aus: Als Handwerker Fachkräfte gewinnen

Gezielte Unterstützung für Asylsuchende und arbeitssuchenden Menschen aus Drittstaaten durch das Handwerk kann dieses Problem lösen. Anders ausgedrückt: Wer als Arbeitgeber bei rechtlichen Angeboten potentiellen Fachkräften unter die Arme greift, profitiert nebenbei selbst. Die Suche nach Fachkräften gelingt über klassische Wege wie die Agentur für Arbeit, durch Online-Stellenangebote – oder eben per mehrsprachigem Aufruf via Social Media.

Corona als Dämpfer: Auswirkungen auf den Zuzug von Fachkräften

Es bleibt abzuwarten, wann die deutschen und innereuropäischen Grenzen wieder geöffnet werden – und das erst kürzlich verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz seine Wirkung entfalten kann. Bis dahin heißt es: Optimistisch bleiben, an laufenden Prozessen in der Firma weiterarbeiten und die härteste Zeit überbrücken. 

Auf mittelfristige Sicht wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit die deutsche Wirtschaft vom Schock der Corona-Pandemie und den damit verbundenen heftigen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aber erholen. Das Problem Fachkräftemangel wird nur zeitlich nach hinten verschoben – und bleibt auch in Zukunft für Handwerksbetriebe wichtig.

Kai

Als freier Texter mit Fokus auf Website-Kommunikation und Online-Magazine unterstützt Kai Unternehmen aus Berlin und ganz Deutschland.

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