Bonpflicht: Handwerk ist betroffen

12. März 2020

Wollten wir die Bürokratie fürs Handwerk nicht verringern? Diese Frage werden sich einige gestellt haben, als die Bonpflicht verabschiedet wurde. Sie gilt seit dem 1. Januar 2020. Erfahre jetzt die Auswirkungen für das Handwerk und welche Ausnahmen gelten.

Seit Jahresbeginn herrscht zunehmend Unsicherheit in vielen Handwerksbetrieben. Der Grund: Das neue Kassengesetz ist in Kraft getreten und bringt viele Veränderungen in Bezug auf die Belegpflicht mit sich. Die wichtigste Neuerung: Jeder einzelne Kassenvorgang muss jetzt nachweisbar und als Bon dem Kunden verfügbar gemacht werden – auch das winzigste verkaufte Bauteil. Das führt nicht zuletzt zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, der viele Handwerker Arbeitszeit, Nerven und Verwaltungsaufwand kostet.  Die Kritik reißt nicht ab – auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Bonpflicht Handwerk: Kassengesetz 2020 schreibt vor

Zugegeben, der Grundgedanke ist gut: Jede Ware, die über einen Ladentisch geht, soll durch einen Kassenbeleg nachvollziehbar sein – und, so argumentiert eben der Gesetzgeber, durch den Beleg soll Steuerhinterziehung überall und zu jeder Zeit vermieden werden. Soweit zur Wunschvorstellung. Die Kehrseite der Medaille: Viele kleine und mittelständische Firmen fühlen sich überwacht und empfinden die Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons als unnötige Belastung. Mehr noch: Sie fühlen sich unter Generalverdacht gestellt, Steuern nicht konsequent und ordnungsgemäß an den Staat abzuführen.

Was fordert dir als Handwerker das neue Kassengesetz nun konkret ab? Ganz generell: Du beziehungsweise deine Firma muss für jeden Verkauf einen Nachweis als Bon erbringen. Das geht zum Beispiel elektronisch in Form eines virtuellen Belegs – etwa per E-Mail an den Kunden. Falls deine Kassensoftware das bereits hergibt. Die zweite Möglichkeit: Du lieferst den Nachweis als klassisches ausgedrucktes Bonpapier, wie man es zum Beispiel an der Kasse im Baumarkt bekommt. Der Knackpunkt: Deine Kunden haben beim Kauf stets Anspruch auf diesen Bon; sie sind aber nicht gezwungen, diesen auch entgegenzunehmen. Die Sache ist also komplex. 

Ausnahmen der Bonplicht: Handwerk ist Härtefall?

Ein kleines Licht schimmert am Horizont. Aber es ist ehrlich gesagt nicht hell genug, als dass sich jeder Betrieb darüber freuen könnte: Ja, die neue Bonpflicht wird in Einzelfällen ausgesetzt. Wann das der Fall ist? Das Bundesfinanzministerium sieht nach aktueller Rechtslage hier nur zwei mögliche Situationen vor: Die erste tritt dann ein, wenn du durch höhere Gewalt wie Stromausfall oder ähnliche Dinge an einer Bon-Ausstellung gehindert bist. Die zweite beschreibt eine Unzumutbarkeit im Einzelfall. Das heißt, du kannst etwa aus gesundheitlichen Gründen der Bonpflicht nicht nachkommen. Das große Aber lautet: Erhöhte Kosten allein gelten nicht als ausreichender Grund

Über Sinn und Unsinn des neuen Kassengesetzes kann man zurecht streiten. Fakt ist: Es lässt sich nicht einfach umgehen. Viele sehen die neue Regelung als sinnlose Zettelwirtschaft für ihren Handwerksbetrieb. Zudem sind die Bons meist schlecht für die Umwelt. Kleinbetriebe, die sich beispielsweise am Energiewandel beteiligen, hadern mit ihren Werten und weigern sich, in Zukunft noch mehr Zettel, die danach nur in den Müll landen, zu produzieren.

Pflichtangaben: Das muss auf dem Kassenzettel stehen

Was muss zwingend auf einem Kassenbon festgeschrieben sein, ob gedruckt oder als digitale Kopie? Der Staat sagt: Auf Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro gehören unbedingt Vor- und Nachname, Anschrift des Verkäufers, Anzahl und Typ der Dienstleistungen oder Gegenstände, Umfang und Art der Leistungserbringung, Summe bzw. Entgelt sowie die enthaltene Steuer. Hinzu kommt jetzt: Zeitpunkt des Vorgangbeginns und -endes sowie eine Transaktionsnummer und Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems. So sollen Belege deutlich fälschungssicherer werden. Eine Nachrüstbarkeit deiner Kasse ist noch bis September 2020 möglich.

Kasse mit Papier-Kassenzettel. Auf der weißen Papierrolle steht: "Bonpflicht"
Bonpflicht Handwerk: Für jeden Verkauf muss ein Nachweis erbracht werden – sei es digital oder in Papierform

Gewappnet für Betriebsprüfungen: Wenn der Staat an die Tür klopft

Warum wir dich auf das alles so genau hinweisen? Ganz einfach: Weil du deinen Handwerksbetrieb und dich selbst gut schützen musst. Sei auf eines vorbereitet: die Betriebsprüfung durchs Finanzamt. Seit 2018 darf das Finanzamt nämlich alle elektronischen Kassen in Deutschland unangekündigt prüfen. Wenn deine Zahlen im Kassensystem dann nicht stimmen, erfolgt eine Umsatzschätzung, die nicht immer den realen Zahlen entspricht – und kleine Handwerker manches Mal teuer zu stehen kommt. Also besser einmal doppelt und dreifach hinschauen, auch wenn es nervt.

Kai

Als freier Texter mit Fokus auf Website-Kommunikation und Online-Magazine unterstützt Kai Unternehmen aus Berlin und ganz Deutschland.

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