Geringwertige Wirtschaftsgüter: Bis Jahresende investieren

15. November 2020

Hast du alle steuerlichen Vorteile in diesem Jahr genutzt und wichtige Investitionen getätigt? Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) spielen bei den Betriebsausgaben in der Steuererklärung eine wichtige Rolle. Im Beitrag klären wir darüber auf, um was es im Genauen geht – und wie du richtig abschreibst.

Laptops, Firmenwagen, Aktenschrank, Werkzeuge: Sie sind die Klassiker. Die Rede ist von den typischen Arbeitsmitteln von Handwerkerinnen und Handwerkern. In zwölf Betriebsmonaten pro Jahr kommt oft Einiges zusammen. Doch wie setzt du sie steuerlich am cleversten ab? Grundsätzlich bestehen mehrere Abschreibungsarten für die Firma. Es lohnt sich im Einzelfall zu entscheiden: Denn je nach Umsatz und Betriebseinnahmen eignet sich die eine Abschreibungsart besser als die andere. Doch aufgepasst: Hast du dich für eine Form der Abschreibung entschieden, musst du auch bei dieser bleiben. Sie lassen sich nicht kombinieren. Aber beginnen wir von vorn …

Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Zunächst ein allgemeiner Überblick: Als Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, gelten abnutzbare Gebrauchsgegenstände, die beweglich oder flexibel nutzbar sind. Ihr Anschaffungspreis beträgt maximal 800 Euro netto, inklusive Kosten für Transport und Versicherung. Hinzu kommt: Die Anschaffungen müssen immer separat nutzbar und aus betrieblicher Sicht erforderlich bzw. notwendig sein. Entsprechend musst du sie auch steuerlich einzeln abrechnen und im selben Betriebsjahr erstmals nutzen.

Eine weitere Unterscheidung in der steuerlichen Handhabe besteht bei geringen Summen: Für Wirtschaftsgüter bis 250 Euro netto reicht dem Finanzamt im Fall einer Prüfung ein Beleg als Nachweis. Für Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto ist ein Verzeichnis zu führen.

GWG: Typische Beispiele im Handwerk

Theorie gut und schön. Doch wovon sprechen wir im Konkreten? Damit du ein Bild vor Augen hast, welche betrieblichen Arbeitsmittel das Finanzamt als geringwertig einstuft, gehen wir in die Praxis über:

 

  • Beispiel 1: Eine Bohrmaschine gilt als klassisches GWG. Sie hat in der Regel einen vergleichsweise geringen Anschaffungspreis, selbst wenn man ein Paket von 10 oder 20 Stück ordert. Du kannst eine Bohrmaschine außerdem separat einsetzen, weil sie ja unabhängig transportabel ist. Sie ist abnutzbar und flexibel. Das trifft genauso auf Leitern oder Messgeräte zu.
  • Beispiel 2: Ein neuer Teppich, der im Betrieb verklebt wird, gilt nicht als GWG. Du kannst ihn nicht flexibel und separat nutzen. Ähnlich verhält es sich mit Kabeln zur Vernetzung einer EDV-Anlage. Auch sie sind kein GWG. Sie gehören unmittelbar zur Anlage dazu und sind nicht einzeln nutzbar.

GWG: Sofortabschreibung in den meisten Fällen sinnvoll

Die meisten Unternehmer wählen diese Abschreibungsart: Seit dem Jahr 2018 darfst du „bewegliche Gegenstände für das Anlagevermögen” aus dem Handwerksunternehmen mit Kosten bis 800 Euro netto als einmaligen Sofortabzug von der Steuer nutzen. Übersetzt bedeutet das: Sie gelten zu 100 Prozent im jeweiligen Steuerjahr als Betriebsausgaben – ob Tablets, Smartphones, Schutzausstattung oder eben die Bohrmaschinen.

Für die Anerkennung der Abschreibungen sind das Rechnungsdatum und das Lieferdatum entscheidend. Das heißt: Es zählt, was auf dem Dokument steht. Wenn die Waren inklusive Rechnung vor Silvester ankommen, können die Anschaffungen im gleichen Jahr auch steuermindernd wirksam werden.

Pool-Abschreibung für GWG hin und wieder von Vorteil

Liegt ein eher schlechtes Wirtschaftsjahr hinter dem Betrieb, doch bessere Umsätze sind erwartbar? Oder ist deine Anschaffung minimal teurer als 800 Euro? Die Pool-Abschreibung bietet in diesen beiden Fällen eine willkommene Alternative – zum Beispiel bei Möbeln, die andernfalls 13 Jahre lang abgeschrieben werden müssen.

Was ermöglicht die Pool-Abschreibung also? Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,01 Euro bis maximal 1.000,00 Euro kannst du pro Jahr in einem Sammelposten vereinen. Die Abschreibung erstreckt sich dann über jährlich 20 Prozent der Anschaffungskosten. So minderst du über insgesamt fünf Jahre den Gewinn.

Abschreibung für Abnutzung bei geringen Kosten

GWG bis 410 Euro können auch über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Bei Anschaffungen mit einem Wert ab 1.000,01 Euro netto besteht diese Wahlmöglichkeit nicht. Sie werden regulär über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Dauer der Abschreibung richtet sich nach der jeweiligen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Tipp: Als Orientierung zur Schätzung der Nutzungsdauer dienen dir die Angaben in den amtlichen AfA-Tabellen.

Sonderfall für GWG: Investitionsabzugsbetrag

Kleine Betriebe mit einer Bilanzsumme bis 235.000 Euro und Gewinnen bis 100.000 Euro nach Überschussrechnung können auch den sogenannten Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. 40 Prozent der Anschaffungskosten sind so sofort abziehbar. Die entsprechenden Anschaffungen musst du dann in den beiden Folgejahren tätigen.

Kai

Als freier Texter mit Fokus auf Website-Kommunikation und Online-Magazine unterstützt Kai Unternehmen aus Berlin und ganz Deutschland.

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