Dürfen Azubis Überstunden machen?

21. November 2019

Wenn die Auftragsbücher voll sind und im Betrieb besonders viel zu tun ist, müssen die Mitarbeiter auch mal etwas länger bleiben. In welchem Maße man Lehrlinge für Überstunden heranziehen kann, hängt davon ab, wie alt sie sind.

Für volljährige Azubis gelten die gleichen Regeln wie für erwachsene Kollegen: Sie dürfen von Montag bis Samstag je acht Stunden arbeiten, also maximal 48 Stunden pro Woche. Bei einer normalen 40-Stunden-Arbeitswoche sind wöchentlich also bis zu acht Überstunden erlaubt. In Ausnahmefällen dürfen Arbeitnehmer zehn Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche arbeiten. Diese Überstunden müssen sie aber innerhalb von sechs Monaten abfeiern – es sei denn, im Tarifvertrag sind andere Ausgleichszeiträume vereinbart.

Für Azubis unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Demnach dürfen sie nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. An einzelnen Tagen ist rechtlich auch eine halbe Stunde Mehrarbeit drin. Allerdings nur, wenn an anderen Werktagen der Woche die Arbeitszeit entsprechend verkürzt wird.

Rechtstipp von Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von Anwaltauskunft.de

HAND-DRAUF-Redaktion

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