327,99 €
inkl. MwSt.Schake Kurbel-Gerüstbock K1500 / 3, verzinkt
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Hersteller & Informationen
- Unser Kurbel-Gerüstbock ist für den Einsatz in vielen Bereichen des Hochbaus
- Konzipiert. Unterkonstruktion aus Vierkantrohr 50 mm x 50 mm, starr verschweißt, Aufgrund des Fußgestells standfest positionierbar. Obergestell ist
- Durch Drehen einer aufsteckbaren Kurbel bequem und in feinen Abstufungen
- Höhenverstellbar. Die Kurbel befindet sich weiter unten in unserem Produktionsprogramm
- (Artikel-Nr. 11280). Die Rotationskräfte der Kurbel werden über
- Achse und Sternrad in eine Auf
Kunden interessiert auch
Produktbeschreibung
Technische Daten
Dokumente und Downloads
Fragen & Antworten zum Produkt
Anwendungsbereiche
- Arbeiten in der Höhe und in der Länge auf Baustellen
- Errichtung von Bockgerüsten durch die Kombination von zwei oder mehr Gerüstböcken
- Lagern und Stapeln von Baustoffen im Rahmen der zulässigen Tragfähigkeit
- Sicheres Absetzen von Lasten bis zu 1600 kg
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die maximale Tragkraft des Kurbelgerüstbocks?
Die maximale Tragkraft des Gerüstbocks beträgt 1600 kg.
In welchem Bereich lässt sich die Höhe des Gerüstbocks einstellen?
Die Höhe lässt sich bequem über die Kurbel in einem Bereich von 1,70 m bis 3,00 m einstellen.
Welche Untergründe sind für das Aufstellen geeignet?
Der Gerüstbock muss auf tragfähigen und unverrückbaren Unterlagen wie Fußplatten, Kanthölzern oder Pfosten errichtet werden. Mauersteine, Kisten oder Paletten dürfen nicht verwendet werden.
Welche Bretter dürfen ohne statischen Nachweis als Geländer verwendet werden?
Bis zu einem Pfostenabstand von 2,0 m dürfen Gerüstbretter ab 15 x 3 cm Querschnitt verwendet werden. Bis 3,0 m Pfostenabstand sind Bretter ab 20 x 4 cm Querschnitt zulässig.
Wie kann das System gegen Absturz gesichert werden?
In die Aufnahmestutzen des Gerüstbocks können optionale Aufsatzteile sowie Geländer- und Eckgeländerpfosten eingesteckt werden, um Bretter als Absturzsicherung aufzunehmen.
Sicherheitshinweise
- Gerüste dürfen nur von geeigneten und mit der Arbeit vertrauten Personen unter fachkundiger Leitung aufgestellt, wesentlich geändert oder abgetragen werden.
- Geländer- und Zwischenholme sind zwingend gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern.
- Das Bordbrett muss gegen Kippen gesichert werden.
- Gerüstböcke dürfen nicht auf Mauersteinen, Kisten, Paletten oder Ähnlichem aufgestellt werden.
- Ist ein Unterbau erforderlich, muss dieser absolut kippsicher sein.
- Auf Gerüstlagen abzuspringen oder auf sie etwas zu werfen, ist strengstens verboten.
- Das Lagern und Stapeln von Baustoffen sowie das Absetzen von Lasten ist nur im Rahmen der zulässigen Tragfähigkeit von 1600 kg gestattet.
