• Nach VDE 0250. Für die Installation nur in trockenen Räumen sowie in und unter Putz • Die Leitungen müssen in ihrem ganzen Verlauf von Putz bedeckt sein • Eine Verlegung in Hohlräumen, die aus Beton, Stein oder nicht brennbaren Baustoffen bestehen, ist zulässig • Der Außendurchmesser gibt die Breite der Stegleitungen an • Höhe: 3,7 mm