Günzburger Steigtechnik Stufenleitern

26. Februar 2020

Neue Vorschriften untersagen das Arbeiten auf Leitersprossen. Stattdessen müssen Anwender, wenn sie eine Leiter als Arbeitsplatz verwenden, mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen. Bei der Günzburger Steigtechnik finden gewerbliche Nutzer nicht nur Stufenleitern, welche die verschärften Anforderungen erfüllen, sondern auch Zubehör, mit dem Sprossenleitern ruckzuck regelkonform werden.

Durch die Neufassung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 2 »Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern« wurden gleich mehrere Vorschriften verschärft. Unter anderem beschränkt die Neufassung die Zugangshöhe über Leitern sowie die Höhe des Standplatzes für Arbeiten auf Leitern.

Günzburger Steigtechnik Stufenleitern 

Die Stufenleiter-Neuheiten können auf Wunsch mit rutschhemmender Trittauflage ausgestattet werden

TRBS 2121 Teil 2 schreiben vor (Auszug):

1. Zugang zu
Arbeitsplätzen

Sprossen- und Stufenleitern als Zugangsweg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal fünf Meter beträgt. Liegt der Arbeitsplatz höher, muss eine Alternative gewählt werden: zum Beispiel ortsfeste Steigleitern.

2. Als Arbeitsplatz

Für Arbeiten bis zu einer
Standhöhe von zwei Metern ist der Gebrauch von Stufen- und Plattformleitern
uneingeschränkt zulässig. Bei einer Höhe zwischen zwei und fünf Metern darf auf
Leitern mit Stufen, Einhängetritt oder Plattform maximal zwei Stunden lang
gearbeitet werden. Für Standplätze, die höher liegen, muss ein alternatives
Arbeitsmittel verwendet werden, zum Beispiel ein Rollgerüst oder eine
Arbeitsbühne.

Ausnahmen sind nur bei sehr seltenem Zugang oder bei Arbeiten in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel in engen Schächten. Voraussetzung ist hierfür eine Gefährdungsbeurteilung.

Stufen
statt Sprossen

Abgesehen von diesen Ausnahmen, gilt nach den neuen TRBS 2121 Teil 2: Um ein sicheres Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen zu gewährleisten, müssen beide Füße auf einer Stufe mit einer Auftrittsfläche von mindestens 80 Millimetern, einem Einhängetritt oder einer Plattform stehen. Das heißt, dass Sprossenleitern entweder durch Stufenleitern ersetzt oder mit TRBS-konformem Zubehör wie Einhängetritten und -podesten nachgerüstet werden müssen.

Günzburger Steigtechnik Stufenleitern 

Vorgeschrieben ist eine Auftrittsfläche von mindestens 80 Millimetern

Die Günzburger Steigtechnik entwickelte jüngst zwei neue Stufenleitern für professionelle Anwender: die zweiteilige Stufen-Schiebeleiter und die Stufen-Glasreinigerleiter. »Wir sehen uns als Innovations- und Technologieführer für Steigtechnik mit Grips. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass wir rasch auf die Änderungen der Regelwerke reagieren und den Anwendern schnellstmöglich Lösungen für die Praxis bieten, die den aktuellen Vorschriften entsprechen.«, sagt Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik. Er führt weiter aus:

»Mit unseren Stufenleitern-Neuheiten zeigen wir einmal mehr, dass wir die Theorie immer wieder erfolgreich in die Praxis umsetzen. Wichtig ist dabei stets, dass unsere Innovationen auf Anhieb den neuen Regeln gerecht werden und zugleich den Anwender in Bezug auf Sicherheit und Handling einen echten Mehrwert bieten.«

Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik

Zweiteilige
Stufen-Schiebeleiter

Die neue zweiteilige Stufen-Schiebeleiter ist ausschiebbar und in verschiedenen Größen erhältlich. Je nach Ausführung besitzt sie zwölf bis 21 Stufen. Der Anwender erreicht mit der Stufen-Schiebeleiter Arbeitshöhen zwischen rund 3,80 und 6,20 Metern.

Die langen Ausstiegsholme ermöglichen dem Anwender ein sicheres Über- und Aussteigen. In ihrem Überlappungsbereich schaffen die beiden Leiterteile eine extra breite Standfläche von 170 Millimetern. Sie sorgt für optimale Standsicherheit.

Stufen-Glasreinigerleiter

Die Stufen-Glasreinigerleiter wurde eigens für die hohen Anforderungen im Arbeitsbereich Glasreinigung entwickelt. Steckverbindungen mit zusätzlichen Hakenverriegelungen schaffen eine stabile Verbindung der einzelnen Leiterteile. Laufrollen und ein abriebfester Anlegegummi mit Keilausschnitt vereinfachen die Handhabe.

Patentierte Neigungstechnik

Günzburger Steigtechnik Nivello-Schuh 

Der nivello-Leiterschuh lässt sich an verschiedenste Untergründe anpassen und ermöglicht eine vollflächige Bodenauflage

Beide Stufenleiter-Neuheiten der Günzburger Steigtechnik sind darüber hinaus mit einer nivello-Traverse versehen, die serienmäßig mit der neuen Generation des nivello-Leiterschuhs ausgestattet ist. Dieser liegt dank der patentierten Zwei-Achsen-Neigungstechnik im integrierten Gelenk optimal auf dem Boden auf und sorgt für eine hohe Standsicherheit. Mit den wechselbaren Fußplatten lässt sich der nivello-Leiterschuh flexibel an verschiedenste Untergründe anpassen.

Weitere Informationen zu den Stufenleiter-Neuheiten gibt es in einem eigenen Produktflyer sowie im Steigtechnik-Ratgeber 2020.

Die Broschüren kannst du per Mail unter [email protected] anfordern oder unter steigtechnik.de/service heruntergeladen werden.

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

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