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Art.-Nr. c54733239
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Art.-Nr. 80942167
Art.-Nr. c74331695
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Art.-Nr. c92443562
Art.-Nr. 77463469
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Art.-Nr. c96258796
Art.-Nr. c68330677
Art.-Nr. c71059175
Art.-Nr. 95842468
Art.-Nr. c10001253
Art.-Nr. c68265140
Art.-Nr. c59506732
Art.-Nr. c98870919
Sicherheitsstiefel in allen Klassen
Für Sicherheitsstiefel gibt es eine Einstufung in Sicherheitsklassen von 1 bis 5. Hierzu gibt es auch seit 1.1.1993 eine einheitliche Norm für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Bereich. Dazu zählen auch Sicherheitsstiefel. Die Einzelheiten hierzu findet man in der Vorschrift DIN EN ISO 20345. Für Deutschland kommt noch zusätzlich die DIN 4843 Teil 100 zur Anwendung. Hier sind sicherheitstechnische Anforderungen für den Mittelfußschutz , die Schnittschutzeinlage und auch die thermische Beanspruchung für Sicherheitsstiefel geregelt. Zusätzlich zu den zu erfüllenden Sicherheitskriterien ist es jedoch von Bedeutung, dass auch solche Stiefel bequem zum Tragen sind und auch die Qualität der dort verarbeiteten Materialien stimmt.
S1 Arbeitsstiefel oder Standardsicherheitsstiefel
Solche Stiefel müssen mit über den Zehen angebrachte und integrierte Schutzklappen ausgestattet sein, die auf der einen Seite als Zehenschutz und auf der anderen Seite als Fersenschutz dienen. Wichtig hierbei ist auch, dass die Stiefel gleich zu Beginn an passen. Solche Stiefel sind mit Zehenschutzkappen versehen. Deshalb kann man diese Stiefel nicht durch ein tagelanges Tragen einlaufen, weil sie aus einem sehr festen Leder gefertigt wurden. Somit müssen solche Stiefel vom ersten Tag an passen.
Bei den hier eingesetzten Schutzklappen für die Zehen handelt es sich um einen wichtigen Bestandteil von Sicherheitsstiefeln. Sie dienen dazu, die Zehenpartie vor Verstauchungen und anderen Verletzungen zu schützen. Diese Schutzklappen werden aus Stahl, Aluminium, Titan, Keramik oder auch Kunststoff gefertigt.
S 2- 5 Sicherheitsstiefel
Die Stiefel der Schutzklasse 2 müssen die Voraussetzungen der S 1 erfüllen und müssen zusätzlich aus wasserundurchlässigem Leder gefertigt werden. Bei den Stiefeln der Schutzklasse 3 werden die Vorschriften von S 1 und 2 vorausgesetzt und diese Stiefel müssen über das hinaus noch durchtrittsicher sein. Bei den Stiefeln der Schutzklasse 4 muss es sich um Vollgummi- oder Gesamtpolymerstiefel handeln, die mit eine antistatischen Laufsohle, einem Stoßabsorber im Fersenbereich und eine Stahlkappe ausgestattet sind. Bei den Stiefeln der Schutzklasse 5 ist Schutzklasse 4 die Grundlage. Hier muss jedoch noch eine durchtrittsichere Zwischensohle vorhanden sein. Bekannte Marken, die solche Sicherheitsstiefel herstellen, sind Dunlop, Puma oder Hase.
Die Hauptmerkmale von Arbeitsstiefeln im Überblick:
- Schutz vor Verletzungen im Fußbereich;
- Schutz vor Wassereintritt;
- Einteilung der Stiefel in fünf Sicherheitsstufen;
- Regelung in einer EU-Norm