Es wird kalt: Worauf jetzt achten?

8. November 2017

Viele Gewerke arbeiten auch in der kalten Jahreszeit im Freien. Das birgt Risiken für die Gesundheit der Angestellten und bringt damit eine Verantwortung für Unternehmer mit sich. Betriebsleiter und Geschäftsführer sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern trotz Winterkälte ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen.

Wie lange dürfen meine Mitarbeiter in der Kälte arbeiten?

Bei niedrigen Temperaturen ist es nicht möglich, einen gesamten Arbeitstag in der Kälte zu verbringen, ohne die Gesundheit zu gefährden. Deshalb ist durch die DIN 33403-5 vorgegeben, wie lange sich Mitarbeiter bei Kälte im Freien aufhalten dürfen:

Lufttemperatur (°C) Kältebereich Maximale Käteexposition Empfohlene Aufwärmzeit
von +15 bis +10 I 150 Minuten 10 Minuten
von +10 bis -5 II 150 Minuten 10 Minuten
von -5 bis -18 III 90 Minuten 15 Minuten
von -18 bis -30 IV 90 Minuten 30 Minuten
unter -30 V 60 Minuten 60 Minuten

Wie kann ich meine Mitarbeiter schützen?

Zu allererst muss sichergestellt werden, dass Mitarbeiter sich gefahrlos zum Arbeitsort bewegen können und, dass auch am Einsatzort oder auf dem Betriebsgelände selbst keine Gefahr von der Umgebung ausgeht. Im Winter lauern zahlreiche Gefahren an Außenarbeitsplätzen und Baustellen, die nicht jedem sofort bewusst sind. Neben Schnee und Glatteis kann auch unzureichende Beleuchtung eine Gefahr für Ihre Mitarbeiter darstellen.

Geschäftsführer müssen dafür sorgen, dass Verkehrswege geräumt und rutschfrei begehbar bzw. befahrbar sind. Wege zum und am Einsatzort müssen geräumt und gestreut sein. Zwar liegt die Pflicht zur Verkehrssicherung beim Eigentümer des Geländes, dennoch sollten auch Geschäftsführer im eigenen Interesse zumindest nachhaken, ob ein Gelände zuverlässig geräumt wird.

Dasselbe gilt für eine ausreichende Beleuchtung des Einsatzortes. Um gefährlichen Dachlawinen vorzubeugen, sollten auch alle Dächer vom Schnee befreit werden.

Tipp: Beheizte Gabelstaplerkabinen machen das Arbeiten für Staplerfahrer in der Kälte deutlich angenehmer.

Abgesehen von der Möglichkeit, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen, muss den Mitarbeitern auch die Möglichkeit gegeben werden, sich aufzuwärmen.

Zum einen sollten Mitarbeitern heiße Getränke wie Kaffee oder Tee bereitgestellt werden. Zum zweiten sind Chefs dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern beheizte Aufenthaltsräume zur Verfügung zu stellen, deren Temperatur 21Grad nicht unterschreiten sollte.

Welche Schutzausrüstung muss ich bereitstellen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet angemessene persönliche Schutzausrüstung für die Mitarbeiter bereit zu stellen. Das gilt auch im Winter. Dazu gehören vor Kälte schützende Jacken und Schuhe, sowie zum Beispiel Ohren- und Kopfschutz. Die Jacken müssen den vorherrschenden Temperaturen angemessen und atmungsaktiv sein und sollten in der dunklen Jahreszeit auch mit Reflektoren ausgestattet sein.

Tipp: Nach dem Zwiebelprinzip anziehen. Durch das Tragen mehrerer dünner Schichten lässt sich die Temperatur gut regulieren.

Bei Handschuhen muss beachtet werden, dass neben dem Schutz vor Arbeitsverletzungen und Kälte stets die Fingerfertigkeit und das Griffgefühl gewährleistet sein müssen. Arbeitsschuhe müssen im Winter zusätzlich zu den Anforderungen an die Durchtrittsicherheit der Sohle und den Schutz der Füße von oben eine Sohle vorweisen, die auch bei Eis und Schnee rutschsicher ist.

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

Mehr zum Thema

0 Kommentare

Copy link
Powered by Social Snap