Handwerk in Zeiten von Corona

25. März 2020

Von Großkonzern bis Solo-Selbstständiger: Jeder Handwerker und jeder Handwerksbetrieb bekommt mehr und mehr die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren. Während Aufträge ausbleiben und die Einnahmen bröckeln, müssen Fixkosten weiterhin beglichen werden. Eine belastende Situation für Betriebe!

Die Coronavirus-Pandemie hält die Welt in Atem. Die Gefährdung für die Gesundheit der deutschen Bevölkerung schätzte das Robert-Koch-Institut jüngst als hoch ein (Stand: 18. März 2020). Die Maßnahmen, welche die Verbreitung des Virus eindämmen sollen – Quarantäne, soziale Distanzierung, Schließung von öffentlichen Einrichtungen –, haben weitreichende gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen. In sehr vielen Sparten haben Unternehmen mit Einbußen zu kämpfen, ebenso Handwerker und Handwerksbetriebe.

Wenn das öffentliche Leben zum Erliegen kommt, Messen und Veranstaltungen abgesagt werden, die Grenzen schließen sowie Mitarbeiter zu Hause bleiben, um sich gegen eine Infizierung mit COVID-19 zu schützen, dann bekommen das Handwerksbetriebe stark zu spüren. Andererseits gibt es Handwerker, die nun dringend gebraucht werden. Sachverständige in den Bereichen Technik, Logistik, Mobilität, Hygiene und der Nahrungs-, Strom- und Wasserversorgung gelten als systemrelevant.

Auf diese Staatshilfen können Handwerker hoffen

Für Unternehmen und Selbstständige hat die Politik staatliche Unterstützung zugesagt. Aktuell umfassen die Hilfen finanzielle sowie arbeitsrechtliche Maßnahmen.

Corona-Hilfen der KfW

Zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das zur Unterstützung von Betrieben in Zeiten der Corona-Pandemie beschlossen wurde, gehört die KfW-Corona-Hilfe. Der Bundeshaushalt stellt für Kredite rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, kann der Rahmen um bis zu 93 Milliarden Euro erweitert werden.

Die Förderbank KfW hat die Zugangsbedingungen ihrer Kredite für Betriebe und Selbstständige gelockert. Zusätzlich arbeitet sie an einem KfW-Sonderprogramm, das insbesondere Unternehmen hilft, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Kurzarbeitsgeld aufgrund der Corona-Pandemie

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld in Zeiten der Corona-Krise ist laut der Bundesagentur für Arbeit möglich. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet und das Arbeitsentgelt aufgrund der verkürzten Arbeitszeiten vorübergehend stark verringert ist.

Für den Erhalt der Arbeitsplätze wird die Kurzarbeiter-Regelung zudem bis Anfang April angeglichen. Es müssen dann nur zehn Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Leiharbeitnehmer sind zudem eingeschlossen.

Bevor Betriebe Kurzarbeitergeld beantragen, müssen sie die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Eine Beantragung ist ebenso online möglich. Mehr Informationen erhalten Unternehmer über Hotline der Bundesagentur für Arbeit: 0800 455 552 0

Maßnahmenpaket des Bundesfinanzministeriums

Ungewöhnlich lösungsorientiert und kurzfristig hat der Koalitionsausschuss zahlreiche Maßnahmen beschlossen, um von den Folgen des Coronavirus betroffenen Unternehmen zu entlasten. Das Ziel: Arbeitsplätze und Einkünfte sollen gesichert sein sowie kein Unternehmen in seiner Existenz bedroht werden. Um die Liquidität von Betrieben zu verbessern, gibt es Anpassungen in der Steuerpolitik: Unter anderem sollen Stundungen von Steuerschulden leichter gewährt werden können, Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen bis Ende 2020 aussetzen sowie die Vorauszahlungspflichten von Steuern angepasst werden.

Grenzschließung: Was bedeutet das fürs Handwerk?

Reisewarnungen werden ausgesprochen, Ein- und Ausreisebestimmungen verschärft und Grenzen geschlossen: Einschränkungen im Reiseverkehr sowie angeordnete Quarantänemaßnahmen für Reisende sind weitere Maßnahmen, die viele Länder weltweit anwenden, um die Verbreitung von Covid-19 zu entschleunigen.

Grenze von Deutschland mit großem Schild am Straßenrand

Seit dem 16. März beginnt auch Deutschland damit, die Grenzen zu den Nachbarländern zu schließen. Nicht unbedingt notwendige, zum Beispiel touristische Reisen ins Ausland sollen nun unterbunden werden. Auch einzelne Bundesländer schließen ihre Grenzen. Nicht betroffen seien Warenverkehr und Pendler. Handwerker, die in den Nachbarländern zu Aufträgen fahren, sollten vermutlich demnach nicht betroffen sein.

Wie meistert dein Betrieb die Folgen des Corona-Virus? Teile deine Erfahrungen in den Kommentaren!

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

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