8 goldene Regeln für Erste Hilfe in deinem Betrieb

27. Oktober 2021

Das Wichtigste vorweg: Unfälle durch geeignete Maßnahmen vorzubeugen, ist Regel Nummer eins. Tritt der Notfall jedoch ein, sind gute Organisation und ein entsprechendes Sicherheitskonzept notwendig, um Verletzungsfolgen von Unfällen möglichst gering zu halten. Mit den folgenden acht Regeln gelingt dir in deinem Betrieb ein wirksames Erste-Hilfe-Konzept.

 

1. Regelmäßige Schulungen im Betrieb

Wichtig ist zunächst, und das gilt für jeden einzelnen Mitarbeiter: Erste-Hilfe-Handgriffe müssen im Notfall richtig sitzen – und zwar auch unter Stress und Zeitdruck. Das gelingt durch regelmäßige Schulungen im Betrieb rund um das richtige Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Diese Schulungen müssen mindestens einmal jährlich für alle Betriebsangehörigen angeboten werden.

 

2. Ernennung von Ersthelfern

In jedem Betrieb sollten Ersthelfer ernannt werden, die in der Ersten Hilfe ausgebildet sind. Die erforderliche Anzahl richtet sich dabei nach der Betriebsgröße. Sprich: Bei zwei bis zwanzig Mitarbeitern ist mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 Mitarbeitern sollten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben zehn Prozent.

 

3. Ausbildung von Ersthelfern

Die im Betrieb ernannten Ersthelfer können unterschiedlich in Erster Hilfe ausgebildet sein. Möglich sind:

  • Personen, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen
  • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen sanitäts- oder rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen
  • Personen, die an einem Erste-Hilfe-Lehrgang teilgenommen haben und diesen alle zwei Jahre mit der Fortbildung „Erste-Hilfe-Training“ auffrischen

 

4. Passenden Erste-Hilfe-Lehrgang finden

Es gibt verschiedene Anbieter für Erste-Hilfe-Lehrgänge. Zu den bekanntesten gehören das DRK, die Johanniter, die Malteser und der ASB. Die Dauer und Fokussierung der Aus- und Fortbildungen sind von den Unfallversicherungsträgern und der Bundesgemeinschaft Erste Hilfe festgelegt: Die Grundausbildung und das Auffrischungstraining setzen sich jeweils aus neun Unterrichtseinheiten zusammen.

 

5. Als Unternehmen Verantwortung tragen

Für die Ernennung der Ersthelfer und deren Ausbildung bist du als Unternehmer verantwortlich. Je nach Größe des Unternehmens empfiehlt es sich, weitere verantwortliche Personen im Betrieb zu bestimmen und die Regelungen schriftlich zu fixieren.

 

6. Übernahme der Fortbildungskosten

Übernommen werden die Kosten für die Fortbildungen von den Unfallversicherungsträgern. Sie verrechnen den Betrag direkt mit der jeweiligen Ausbildungsstelle. Als Betrieb übernimmst du dabei die Kosten für die Entgeltfortzahlung sowie die Fahrtkosten deiner Mitarbeiter.

 

7. Vorgeschriebene Erste-Hilfe-Ausstattung im Betrieb

Welche Ausstattung und Menge an Erste-Hilfe-Material im Betrieb vorrätig sein muss, das hängt jeweils von der Größe des Unternehmens, von den Gefahren, der Struktur und von der Organisation des betrieblichen Rettungswesens ab. Ganz egal, ob Kleinbetrieb oder Großunternehmen gilt aber: Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der DGUV-Vorschrift 1 gehören Verbandskästen in jeden Betrieb. Wichtig ist hier, dass du bei der Anschaffung auf die DIN-Kennzeichnung achtest. Je nach Größe des Verbandskastens lautet diese:

  • DIN 13169 Erste-Hilfe-Material bei großen Verbandskästen (Verbandskasten E)
  • DIN 13157 Erste-Hilfe-Material bei kleinen Verbandskästen (Verbandskasten C)

Zusätzliche wichtige Ausstattung

Aufzuführen sind hier sogenannte Erste-Hilfe-Räume, die je nach Gefährdungssituation im Betrieb ausgestattet sind. Sie sind vorgeschrieben,:

  • wenn im Unternehmen mehr als 1000 Versicherte beschäftigt sind
  • bei mehr als 100 Versicherten, wenn im Unternehmen die Art, die Schwere und die Anzahl der Unfälle einen gesonderten Raum erfordern
  • wenn auf Baustellen mehr als 50 Versicherte beschäftigt sind

Außerdem wichtig: Notrufmöglichkeiten, mit denen von jedem Ort aus im Betrieb im Notfall Hilfe herbeigerufen werden kann. In der Regel reicht hier ein Telefon mit Angabe der Notrufnummern aus, um den Rettungsdienst zu informieren. In größeren oder besonders gefährdeten Betrieben müssen zusätzliche Einrichtungen und Maßnahmen eingerichtet werden. Dazu zählen:

  • eine zentrale betriebliche Meldestelle
  • besondere Notrufmelder oder
  • transportable Notrufeinrichtungen

Für Orte, die für Rettungsdienste nur schwer zugänglich sind oder auch wenn bei besonderen Gefahren technische Maßnahmen erforderlich sind, müssen speziell geeignete Rettungstransportmittel wie Schleifkörbe oder Rettungstücher und Rettungsgeräte wie Augenduschen oder Schneidgeräte bereitgehalten werden.

 

8. Im Notfall richtig reagieren

Um im Notfall unter Stress und Zeitdruck unmittelbar richtig zu reagieren, ist regelmäßiges Training notwendig. Was hier zusätzlich hilft, ist, sich die einzelnen Schritte der Ersten Hilfe immer wieder vor Augen zu führen. Unsere Infografik bietet dir und deinem Team eine Übersicht über alle notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Am besten einfach ausdrucken und im Betrieb an auffälliger Stelle aufhängen.

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

Mehr zum Thema

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Copy link
Powered by Social Snap