Auf­stiegs-BAföG: Die wichtigsten Fakten

27. April 2022

Facharbeiter*innen, Gesell*innen und Gehilf*innen sind im Handwerk gefragter denn je. Aber nicht jedem stehen von Haus aus alle Türen zum Erlangen der Titel offen – zeitlich wie finanziell. Das Aufstiegs-BAföG bietet genau diese Chancen. Unter Bedingungen.

Die Idee ist wahrlich lobenswert: Damit Fachkräfte aus benachteiligten Haushalten oder unter erschwerten Bedingungen beruflich aufsteigen können, muss man sie aktiv fördern. Mit Geld und Zeit. Per Gesetz und von Staats Wegen. Ja, mit Anspruch darauf. Genau das bietet das Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG – früher vor allem als Meister-BAföG bekannt: Fachkräfte aus allen Gewerken, ob 20 oder 45 Jahre alt, jeder hat ein Anrecht auf Unterstützung für eine Weiterbildung. Was dabei zu beachten ist, liest du in diesem Beitrag.

Aufstiegs-BAföG im Handwerk: Was ist das?

Beginnen wir wie in der Sendung mit der Maus. Mit einer einfachen und kurzen Erklärung: Das Aufstiegs-BAföG unterstützt finanziell alle Fachkräfte bei ihrer Fortbildung, sofern sie eine abgeschlossene erste Berufsausbildung vorweisen.

Es ist zweigliedrig aufgebaut: Zum zur einen Hälfte aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen durch den Staat – und zur anderen Hälfte aus zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die du später zurückzahlen musst. Das Entscheidende: Sowohl Zuschusshöhe als auch Teilerlasse aufs Darlehen variieren im Einzelfall stark.

Qualifizieren nach Plan: Wer bekommt die Förderung?

Mit einem bestehenden Job im Handwerk hast du super Voraussetzungen: Wenn du deine Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung gemacht hast – Glückwunsch, die Karten stehen gut!

Bekanntlich bestätigen Ausnahmen die Regel: Bist du schon länger im Unternehmen beschäftigt, kannst du es auf Antrag beim Amt in deiner Region trotzdem versuchen. Selbst wenn du über keine deutsche Staatsangehörigkeit verfügst, darfst du optimistisch sein: Wer aus der EU kommt oder schon lange in Deutschland lebt, kann mit einer Bewilligung rechnen.

Klare Voraussetzungen: Der berufliche Fortschritt zählt

Lass uns Klartext reden: Vater Staat verschenkt nicht einfach so Geld. Nein, er knüpft Bedingungen an die Vergabe von Förderungen. Was also wird mit dem Aufstiegs- oder auch  Meister-BAföG gefördert? Grundsätzlich sollte am Ende der Abschluss einer Qualifikation vorliegen, die höher ist als die zum Facharbeiter oder Gesellen.

Außerdem musst du mindestens 400 Unterrichtsstunden erfolgreich absolvieren. In Vollzeit sollte das wöchentlich vier Tage bei 25 Stunden oder mehr umfassen. Und auch ein Maximum hat der Gesetzgeber festgelegt: Die Förderung darf nur drei Jahre betragen. Im besten Falle bist du schneller …

Dein BAföG: Förderhöhen und Leistung je nach Bedarf

Wie gesagt, nicht jeder bekommt gleich viel Fördergeld: Denn seine Höhe orientiert wird individuell an deinen Lebensumständen ermittelt – und somit an deinem tatsächlichen Bedarf. Aber: Pauschal hast du aber immer einen Freibetrag auf dein Einkommen in Höhe von 290 Euro. Willst du die exakte Höhe deines Auf­stiegs-BA­föGs schon jetzt selbst berechnen? Der Förderrechner macht dich schlauer.

Okay, werden wir etwas konkreter. Die Grundförderung für Alleinstehende setzt sich in Euro wie folgt zusammen:

Grundbedarf Antragsteller

398

Wohnbedarf

325

Anteil Krankenversicherung

84

Anteil Pflegeversicherung

25

Erhöhungsbetrag

60

in Summe

892

 

Gut zu wissen: Alle vorbereitenden Maßnahmen sind förderfähig

Auch in Zahlen gibt es eine Höchstgrenze. Anders gesagt: Die Förderbeträge sind auf ein Maximum gedeckelt. Sie betragen höchstens 15.000 Euro. Nicht ganz unwichtig hierbei: Entstehen dir Kosten für Prüfungsblätter und Materialien rund um den Abschluss – also für das Meisterstück – so sind auch diese zu 50 Prozent förderfähig.


Antragstellung vor Ort: Kein Hexenwerk

Endlich ist es soweit: Deine Fortbildung steht kurz bevor, du bist voller Tatendrang. Jetzt – frühestens drei Monate vor Beginn – ist es an der Zeit, einen Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deinem Bundesland zu stellen. Aber halte dich an Fristen: Spätestens ein paar Wochen nach Semesterbeginn muss alles da sein. Sehr praktisch, du kannst dir alle Antragsformulare schon jetzt ausdrucken!


Erfolgreicher Abschluss: So zahlst du das Darlehen zurück

Hast du alles erfolgreich hinter dich gebracht? Dann erst einmal Glückwunsch, das schaffen nicht alle! Den Förderteil mit dem Darlehen musst du nun noch zurückzahlen, klar. Dafür bleiben dir nach Maßnahmeende höchstens sechs Jahre Zeit. Schneller ist besser. Keine Panik: Es ist alles bezahlbar. Es reicht, wenn du 128 Euro monatlich abstotterst – oder eben mehr, maximal jeweils 500 Euro.

 

 

HAND-DRAUF-Redaktion

Von Werkzeug bis Unternehmensführung: Mit unseren Ratgebern wollen wir Handwerker*innen Antworten auf viele Fragen geben.

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