Der Winterdienst ganz allgemein ist ein feststehender Begriff sowohl im Sprachgebrauch als auch in der Rechtsprechung. Er ist die Summe aller notwendigen Maßnahmen für die Verkehrssicherheit bei winterlicher Witterung mit Eis und Schnee. Auch bei solch widrigen Verhältnissen muss auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen die ansonsten übliche Verkehrssicherheit gewährleistet sein.
Das gilt in gleicher Weise für die Baustelle. Sie ist aus arbeitsrechtlicher Sicht die Arbeitsstätte für alle am und mit dem Bau Beschäftigten. Auf dem Baufeld als dem Baustellen-Grundstück wird ein Gebäude errichtet, umgebaut oder abgerissen. Sowohl die Baustelle selbst aus auch alle Zuwegungen dorthin müssen winterfest sein.
Die ArbStättV schreibt für die Sicherheit aller am Bau Beschäftigten leicht und sicher begehbare Verkehrswege zur und auf der Baustelle vor. Näheres dazu ist im ArbStättV-Anhang aufgeführt. Für die Baustelle gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden alle Verkehrswege von Eis und/oder Schnee geräumt oder sie wird gesperrt. Zuständig dafür ist der Bauherr beziehungsweise der von ihm beauftragte Generalunternehmer oder ein damit beauftragter externer Winterdienst-Dienstleister.
Im Gegensatz zu einer versiegelten Straßenfläche ist die Baustelle kaum und wenn, dann nur teilweise befestigt. Das erschwert ein Räumen und Streuen ganz wesentlich. Abhängig von Art und Größe der Baustelle sind Gerätschaften wie Streuwagen und Schneeschieber bis hin zur Schneefräse unentbehrlich. Darüber hinaus ist es ratsam, mehrere Streubehälter und Streuwagen auf der Baustelle verteilt zu platzieren. Mit dem Streuwagen lässt sich das Streugut auf einer größeren Fläche dosiert und gleichmäßig ausbringen.
Die beiden Hauptkomponenten des Streuwagens sind der Streugutbehälter und das Streuaggregat. Schneeschieber und Schneeschaufel sind zwei Begriffe für dasselbe Schneeräumgerät. Der Schnee wird entweder beiseite geschaufelt oder geschoben. Das geschieht meistens manuell und für eine großflächige Baustelle oftmals maschinell. Der Begriff macht deutlich, dass der Einsatz von Schneeschiebern auf Schnee begrenzt, also für Eis und Glätte ungeeignet ist. Schneepflüge und Schneefräsen kommen vorwiegend auf Großbaustellen im Hoch- und Tiefbau zum Einsatz.